Weitere Infos: Die Puppenliste-Anbieterin versichert, dass sich die Puppe nach wie vor in ihrem Besitz befindet und sie mit dem Angebot auf marktplaats.nl nichts zu tun hat. Wer die niederländische Sprache beherrscht und sich als Sammler und potentieller Interessent von dem betrügerischen Angebot provoziert fühlt, kann den Online-Marktplatz über diesen Missbrauch informieren und/oder Strafanzeige gegen den Anbieter stellen.
Hintergrundinfo: Bedauerlicherweise passiert es in regelmäßigen Abständen, dass Betrüger einfach Fotos und Texte aus der Puppenliste unerlaubt kopieren und bei Ebay als angebliches Angebot einsetzen. Leider verhält sich Ebay in solchen Fällen sehr unkooperativ. Es gibt z.B. keine Möglichkeit, als Fotograf Urheberrechtsverletzungen an eigenen Fotos geltend zu machen (es sei denn, diese Fotos wurden bereits an anderer Stelle auf Ebay veröffentlicht).
Es gibt zwar eine Möglichkeit, einen Betrugsverdacht bei Ebay zu melden, doch hat man als Nutzer leider keine Möglichkeit, diesen Vorwurf detailliert zu begründen und zu belegen. Nach meinen Beobachtungen stoppt Ebay danach zwar öfter die Auktion oder verhindert zumindest die anschließende Abwicklung, lässt aber den Betrüger weiterhin ungehindert Geschäfte über Ebay treiben.
Es kann auf jeden Fall nicht schaden, wenn eine betrügerische Auktion von möglichst vielen Nutzern gemeldet wird. Dies geht wie folgt:
Folgen Sie dem Link "Melden" am rechten Bildrand oberhalb der Detailbeschreibung des betreffenden Artikels.
Wählen Sie im ersten Feld: "Grundsätze zum Einstellen von Artikeln"
Wählen Sie im zweiten Feld: "Betrügerische Verkaufsaktivitäten"
Wählen Sie im dritten Feld: "Sie verdächtigen ein Angebot als betrügerisch"
Klicken Sie auf "Weiter" und "Meldung senden".
Als weitere Maßnahme käme eine Strafanzeige bei der Kriminalpolizei in Betracht. Solange man allerdings nicht direkt persönlich geschädigt worden ist (und z.B. schon Geld für die Puppe an den Betrüger überwiesen hat), ist fraglich, mit welchem Engagement eine solche Strafanzeige bei der Kripo bzw. Ebay weiterverfolgt wird. Vor einigen Jahren noch verliefen solche Aktivitäten meist im Sande; vielleicht hat sich da aber mittlerweile etwas geändert.
[Nachtrag: Noch am selben Tag wurden beide Auktionen von Ebay zwangsweise beendet. Außerdem erhielt ich einen Anruf der Kripo; dort war man aufgrund einer Strafanzeige einer früher geschädigten Ebay-Kundin aktiv geworden. Die nette Beamtin erklärte mir, dass das Problem weniger bei der Polizei als vielmehr in langen Antwortzeiten bei Ebay liegen würde (3-4 Wochen) in Verbindung mit der Tatsache, dass IP-Verbindungsdaten von den Internetprovidern maximal 7 Tage lang rausgerückt werden und dass die Gerichte diese Daten oft gar nicht als Beweis anerkennen würden. Die Strafverfolgung solcher Delikte ist also - leider - nicht so einfach, wie man sich das als Laie vorstellt.]