Fragen und Antworten zum Bietverfahren:
Was nützt mir das als Kaufinteressent?
Seltene und begehrte Puppen, bei denen die "Gebote erbeten"-Funktion zum Tragen kommt, werden nicht nach dem Windhundverfahren angeboten, sondern in einer Art Auktionsverfahren an den Höchstbietenden verkauft. Der große Vorteil für Sie als Kaufinteressent besteht darin, daß Sie nicht zu spät kommen können und dann erfahren müssen, daß die begehrte Puppe gerade eben verkauft worden ist. Allerdings müssen Sie nun in dem neuen Auktions-Modus selbst einen Preis angeben, zu dem Sie die Puppe kaufen möchten. Da Sie nicht wissen können, wo die maximale Zahlungsbereitschaft Ihrer Mitbewerber liegt, ist es zweifellos eine knifflige Aufgabe, hier den richtigen Preis anzusetzen.
Wie muß ich vorgehen?
Wenn Sie sich entschlossen haben, an dem Bietverfahren teilzunehmen, müssen Sie zunächst Kontakt zum Verkäufer aufnehmen über den Weg, der in der Anzeige (in der Zeile "Kontakt") vorgegeben ist. Oft läuft die Kontaktaufnahme über eine Chiffre-Mailadresse oder eine Postadresse, selten über Telefon. Ihre Nachricht an den Verkäufer kann formlos sein. Allerdings können in jenen Fällen, wo sich die Puppenbesitzer nicht allein nur aufgrund des Höchstgebots entscheiden, sondern ihren Schatz auch in besonders gute Hände abgeben möchten, freundliche Worte und zusätzliche Informationen über Ihre Person sehr hilfreich sein, um am Ende den Zuschlag zu erhalten.
In welcher Form muß ich das Gebot abgeben?
Sie müssen klar und eindeutig einen bestimmten Betrag nennen, zu dem Sie die Puppe vom Verkäufer erwerben möchten. Dieses Gebot ist verbindlich! Der Verkäufer muß darauf vertrauen können, daß Sie ohne Wenn und Aber zu diesem Gebot stehen. Eine nachträgliche Reduzierung des gebotenen Preises zeugt von Unseriösität und würde zu einem Ausschluß bei zukünftigen Auktionen führen. Nur falls sich durch den anschließenden direkten Kontakt zum Verkäufer sachliche Gründe ergeben sollten, die vorher nicht bekannt waren und die einen geringeren Wert der Puppe nahelegen, ist eine Reduzierung des Gebots erlaubt.
Eine nachträgliche Steigerung des Gebots hingegen ist jederzeit möglich. Sie können sogar in Ihrer Nachricht an den Verkäufer darum bitten, daß er/sie sich bei Ihnen vor einer endgültigen Entscheidung noch einmal melden möge, damit Sie ggf. über eine Erhöhung des Gebots nachdenken können. Auf diese Weise halten Sie sich (möglicherweise) noch eine Hintertür offen, ohne gleich ein astronomisch hohes Maximalgebot abgeben zu müssen - denn wenn mehrere Gebote nahe beieinander liegen, wird der Verkäufer vermutlich Kontakt zu mehreren Kaufinteressenten suchen, bevor er sich für einen Käufer entscheidet.
Sind auch Untergebote zulässig?
Ja, das ist möglich. Sie sind bei der Abgabe eines Gebots nicht an den Limitpreis gebunden, den der Verkäufer in seiner Anzeige angegeben hat. Die Bezeichnung "Limitpreis" bedeutet nur, daß der Verkäufer mindestens diesen Betrag schon sehr gerne haben möchte, und es bedeutet gleichzeitig, daß ich als Puppengutachter der Ansicht bin, daß dieser Betrag einen eher unterdurchschnittlichen Marktwert für dieses spezielle Modell darstellt, der durch die Ergebnisse des Bietverfahrens voraussichtlich weit übertroffen wird. Wenn sich jedoch keine weiteren Bieter melden, weil die Schätzung zu optimistisch ausgefallen ist, und wenn der Verkäufer zu Zugeständnissen bereit ist, kann auch ein sogenanntes Untergebot (also ein Gebot unterhalb des Limitpreises) erfolgreich sein. Wir weisen allerdings darauf hin, daß der Limitpreis schon so gesetzt wird, daß er in der Regel einen sehr günstigen Marktpreis wiedergibt und daß Untergebote deshalb nur im Ausnahmefall zum Erfolg führen können.
Viel Erfolg beim Bieten wünscht Ihnen
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